Ökologische Funktion von Hecken erhalten
Ein gedeckter Tisch zwischen den Feldern

Hecken sind wichtige Strukturelemente in unserer Kulturlandschaft. Sie dienen als Wind- und Erosionsschutz und prägen das Landschaftsbild. Außderdem bieten sie Insekten, Vögeln und Wildtieren einen wertvollen Lebensraum. Im Rahmen der Wildlebensraumberatung veranstaltete das AELF Bamberg im Modellgebiet Mittelehrenbach einen anschaulichen Heckenpflege-Nachmittag.

Landwirte, Vertreter von Kommunen, Naturschützer und Jäger trafen sich dazu an einer Strauchhecke in Mittelehrenbach. Das fachgerechte Schneiden von Hecken war Kernthema des Tages.

Finanzielle Förderung der Heckenpflege

Andreas Niedling vom Landschaftspflegeverband Forchheim stellte den Lebensraum Hecke mit seinen agrarökologischen Funktionen vor. Er spricht von einer Hecke als einem Habitat mit "immer gedecktem Tisch". Dominik Mansmann, Wildlebensraumberater am AELF Bamberg, ging anschließend auf die Möglichkeit zur Förderung der Heckenpflege ein. Diese kann als investive Maßnahme (KuLaP-Maßnahme I80) gefördert werden. Die Maßnahme zum "Erhalt der ökologischen Funktionsfähigkeit" bietet den Antragstellern eine attraktive finanzielle Förderung von Schnittmaßnahmen in Verbindung mit einem Heckenpflegekonzept.

Arbeiten am praktischen Beispiel

Konzeptersteller Andreas Geck stellte daraufhin sein für diesen Heckenabschnitt erstelltes Konzept vor. Die fachlich richtige Vorgehensweise bei der Schnittart "auf den Stock Setzen" von Strauchhecken wurde vor Ort am praktischen Beispiel besprochen. Wichtig hierbei ist das abschnittweise Vorgehen, der glatte Schnitt mit der Motorsäge und das Belassen von wertgebenden Gehölzen in der Hecke wie Pfaffenhütchen, Holunder oder Streuobstbäumen. Auch etwas Totholz und Heckenrosen dürfen in der Hecke verbleiben.
Wichtig zu beachten ist das Schnittverbot in der Vogelbrutzeit von 1. März bis 30. September und das Entfernungsverbot von Hecken nach Art. 16 BayNatSchG in Verbindung mit § 29 Bundesnaturschutzgesetz BNG.

Nächste Förderperiode nutzen

Die nächste Antragstellung für die KuLaP-Maßnahme I80 „Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen“ ist voraussichtlich wieder im Zeitraum von März bis Juni 2024 möglich. Aktuelle Hinweise dazu finden Sie im Förderwegweiser des StMELF. Auf den Seiten der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) finden Sie darüber hinaus Hinweise zur Heckenpflege und eine Umkreissuche für Konzeptersteller:

Heckenpflege - LfL Externer Link