Die LfL informiert
Sonderregelungen für Nährstoffbilanz 2018 und Düngebedarfsermittlung 2019

In vielen Regionen Bayerns litten die Acker- und Futterbauflächen unter der anhaltenden Trockenheit. Bei Getreide kam es regional zu erheblichen Ertragsausfällen und Futterbauflächen verdorrten zunehmend.

Wie ist damit in der Nährstoffbilanzberechnung 2018 und der Düngebedarfsermittlung 2019 umzugehen? Die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) informiert die Landwirte wie folgt:
Nährstoffbilanzierung 2018
In der Nährstoffbilanzierung müssen nicht die Mindererträge angegeben werden, es können als Ersatz ausnahmsweise die dreijährigen Durchschnittserträge, die bei der Düngebedarfsermittlung verwendet wurden, angesetzt werden. Diese gilt auch für Futterbaubetriebe, die trockenheitsbedingt Grobfutter zukaufen. Die Zukaufsmengen müssen nicht in der Bilanz berücksichtigt werden, sind jedoch zu dokumentieren.
Düngebedarfsermittlung 2019
Weicht das Ertragsniveau 2018 um mehr als 20 Prozent vom Ertragsniveau des Jahres 2017 ab, können für die Berechnungen des dreijährigen Durchschnitts die Erträge von 2017, 2016 und 2015 berücksichtigt werden.