Sachkundenachweis im Pflanzenschutz

Vorderseite des Sachkundenachweises Pflanzenschutz

Einen Pflanzenschutz-Sachkundenachweis braucht jeder, der Pflanzenschutzmittel anwendet, abgibt oder andere über Pflanzenschutz berät.

Der Sachkundenachweis muss von der sachkundigen Person online beantragt werden. Die Anträge werden automatisch an das entsprechende Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) weitergeleitet und dort geprüft. Liegen die Voraussetzungen für den beantragten Sachkundenachweis vor, erhalten Sie einen gebührenpflichtigen Bewilligungsbescheid (25 Euro). Im Anschluss versendet ein zentraler Dienstleister den Sachkundenachweis im Scheckkartenformat.

Kurs im Herbst 2023: Sachkunde Pflanzenschutz für Anwender

Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg und Coburg-Kulmbach bieten zum Erlangen des Sachkundenachweises im Pflanzenschutz für Anwender von Pflanzenschutzmitteln einen Lehrgang mit anschließender Prüfung an. Der Vorbereitungskurs umfasst insgesamt vier Online-Theorieabende jeweils ab 19 Uhr sowie einen Praxistag und endet mit einer theoretischen und praktischen Prüfung. Beginn ist am 23. Oktober 2023, die Prüfung erfolgt ab 13. November 2023.
Die Anmeldung ist bis 1. Oktober 2023 ausschließlich online möglich. Alle angemeldeten Personen erhalten nach Anmeldeschluss eine schriftliche Einladung mit Programmablauf.

Online-Anmeldung Externer Link

Ansprechpartnerin

Waltraud Dümmler
AELF Bamberg
Schillerplatz 15
96047 Bamberg
Telefon: 0951 8687-1228
Fax: 0951 8687-1217
E-Mail: poststelle@aelf-ba.bayern.de

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln / Beratung zum Pflanzenschutz

Das regional zuständige AELF bearbeitet die Anträge zur Ausstellung des Sachkundenachweises für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln / Beratung zum Pflanzenschutz.

Abgabe von Pflanzenschutzmitteln

Die Antragsbearbeitung zur Ausstellung des Sachkundenachweises für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln erfolgt durch die überregional zuständigen Sachgebiete L2.3P Landnutzung der ÄELF.

Das Sachgebiet L2.3P Landnutzung am AELF Bayreuth-Münchberg ist zuständig für den Regierungsbezirk Oberfranken.

    Anwendung und Abgabe von Pflanzenschutzmitteln

    Antragssteller, die aufgrund ihrer Zeugnisse oder Nachweise beide Sachkundeberechtigungen beantragen können, reichen den Antrag bei dem für den Erstwohnsitz zuständigen AELF ein.

    Fortbildung

    Das Pflanzenschutzgesetz verpflichtet sachkundige Personen, sich regelmäßig fortzubilden.

    Fortbildung im Pflanzenschutz - Institut für Pflanzenschutz der LfL Externer Link