Sachkundenachweis im Pflanzenschutz

Einen Pflanzenschutz-Sachkundenachweis braucht jeder, der Pflanzenschutzmittel anwendet, abgibt oder andere über Pflanzenschutz berät.
Der Sachkundenachweis muss von der sachkundigen Person online beantragt werden. Die Anträge werden automatisch an das entsprechende Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) weitergeleitet und dort geprüft. Liegen die Voraussetzungen für den beantragten Sachkundenachweis vor, erhalten Sie einen gebührenpflichtigen Bewilligungsbescheid (25 Euro). Im Anschluss versendet ein zentraler Dienstleister den Sachkundenachweis im Scheckkartenformat.
Kurs im Herbst 2023: Sachkunde Pflanzenschutz für Anwender
Die Anmeldung ist bis 1. Oktober 2023 ausschließlich online möglich. Alle angemeldeten Personen erhalten nach Anmeldeschluss eine schriftliche Einladung mit Programmablauf.
Ansprechpartnerin
AELF Bamberg
Schillerplatz 15
96047 Bamberg
Telefon: 0951 8687-1228
Fax: 0951 8687-1217
E-Mail: poststelle@aelf-ba.bayern.de
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln / Beratung zum Pflanzenschutz
Abgabe von Pflanzenschutzmitteln
Das Sachgebiet L2.3P Landnutzung am AELF Bayreuth-Münchberg ist zuständig für den Regierungsbezirk Oberfranken.
Anwendung und Abgabe von Pflanzenschutzmitteln
Fortbildung
Fortbildung im Pflanzenschutz - Institut für Pflanzenschutz der LfL