Tierhaltung
Unser Amt ist direkter Ansprechpartner für landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer in Fragen des Tierwohls und der Tierhaltung in der Nutztierhaltung mit Schwerpunkt bei den Nutztierarten Rinder (z. B. Milchkühe, Mutterkühe, Fleischrinder), Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel, Gehegewild und Pferde.
Ansprechpartner ist das Sachgebiet Landwirtschaft unseres Amtes.
Meldungen
Bayerisches Programm Tierwohl (BayProTier)
Antragstellung ab 1. Juni 2022 für Ferkelerzeuger möglich
Mit dem Programm sollen Mehrkosten gemindert werden, die entstehen, wenn höhere Tierhaltungsstandards freiwillig umgesetzt werden.
BayProTier bietet zwei Stufen an:
- Komfortstufe: für den Einstieg in mehr Tierwohl (geht über gesetzliche Standards hinaus)
- Premiumstufe: deutlich höhere Standards (mit erhöhten Fördersätzen)

© Birgit Gleixner / StMELF
Wesentliche Vorgaben sind mehr Platz für die Tiere und Einstreu bzw. Komfortliegefläche. In der Premiumstufe sind Außenklimareiz und noch mehr Platz gefordert. Der Verpflichtungszeitraum beginnt ab 1. Juli 2022 und endet am 30. Juni 2023. Die Auszahlung ist auf Antrag für August 2023 geplant.
Die Anträge können nur online in der Zeit vom 1. bis 30. Juni 2022 gestellt werden.
ASP-Früherkennungsprogramm nutzen
Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich aus

Die Afrikanische Schweinepest breitet sich in Deutschland weiter aus. Schweinehaltenden Betrieben in Bayern wird empfohlen, am ASP-Früherkennungsprogramm, der sog. Statusuntersuchung, teilzunehmen. Ein großes Risiko, die Tierseuche zu verbreiten, sind Lebensmittel aus Haus- oder Wildschweinefleisch. Ein achtlos weggeworfenes Wurstbrot kann ausreichen, um das Virus zu übertragen.