Landwirtschaft
Mit 74.661 Hektar landwirtschaftlicher Fläche sind in den Landkreisen Bamberg und Forchheim 40 Prozent der Fläche landwirtschaftlich genutzt.
2.793 landwirtschaftliche Betriebe prägen die Kulturlandschaft. 53.852 Hektar stehen zur Ackernutzung zur Verfügung und rund 19.427 Hektar werden als Dauergrünland bewirtschaftet. Die durchschnittliche Betriebsgröße im Dienstgebiet liegt bei 26,7 Hektar. Wichtigste Anbaukulturen sind Winterweizen, Silomais und Wintergerste. Im Jahr 2024 gab es in den Landkreisen Bamberg und Forchheim 338 Milchviehbetriebe, die rund 12.770 Milchkühe gehalten haben. Der durchschnittliche Tierbestand lag bei 38 Kühen je Betrieb.
Meldungen
GülleAppBayern
Digitale Lösung schafft mehr Klarheit und Rechtssicherheit
© LfL
Die neue GülleAppBayern unterstützt Landwirtinnen und Landwirte einfach, schnell und rechtssicher dabei, wie die Ausbringung von Rindergülle ab dem 1. Februar 2025 erfolgen kann. Sie kann mit beliebigen Endgeräten (PC, Smartphone, Tablet etc.) bedient werden. Die App gibt u.a. Auskunft über alle von der bodennahen Gülleausbringung befreiten Flächen eines Betriebs oder zulässige Ausbringzeiten von Rindergülle auf Grünland.
GülleAppBayern (für Betriebe mit Betriebsnummer und HIT-Pin)
Hochwasser und Starkregen 2024
Schadensgebiete einsehen / Hilfsprogramm / Empfehlungen
Schadensgebiete
Unwetter Ende Mai und Anfang Juni 2024 haben in Teilen Bayerns erhebliche Schäden durch Überschwemmungen verursacht. Das "Hilfsprogramm Soforthilfe Hochwasser 2024" soll diese teilweise ausgleichen. Die Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) gibt Empfehlungen bei Überschwemmungen während der Vegetationsperiode als Anhaltspunkte für die richtige Vorgehensweise vor Ort.
Die betroffenen Gebiete sind jetzt als anerkannte Fälle in der Feldstückskarte in iBALIS gekennzeichnet - dafür müssen Sie beim ersten Aufruf die Ebene "Schadensgebiete höherer Gewalt" in der Legende unter Ebenenauswahl hinzufügen. Für diese Flächen entfällt die Anzeige durch die Antragstellende und auch die individuelle Anerkennung. Auf anerkannten Flächen muss ein zum Mehrfachantrag angegebener Nutzungscode nicht mehr geändert werden, wenn wegen des Schadensereignisses eine andere Kultur angebaut wird.
Für Flächen mit Schäden, die nicht in diesen Gebieten liegen, sind Einzelanzeigen notwendig. Diese sind innerhalb von 15 Tagen ab dem Zeitpunkt, ab dem der Betriebsinhaber hierzu in der Lage ist, dem zuständigen AELF mitzuteilen und nachzuweisen.
Bei speziellen Fragen zu einzelnen Flächen oder Schadensfällen hilft das AELF weiter.
Informationen zur Antragsstellung - Staatsministerium
Hinweise zu Hochwasserschäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen - LfL
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