Sachkundenachweis im Pflanzenschutz

Vorderseite des Sachkundenachweises Pflanzenschutz

Einen Pflanzenschutz-Sachkundenachweis braucht jeder, der Pflanzenschutzmittel anwendet, abgibt oder andere über Pflanzenschutz berät.

Der Sachkundenachweis muss von der sachkundigen Person online beantragt werden. Die Anträge werden automatisch an das entsprechende Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) weitergeleitet und dort geprüft. Liegen die Voraussetzungen für den beantragten Sachkundenachweis vor, erhalten Sie einen gebührenpflichtigen Bewilligungsbescheid (25 Euro). Im Anschluss versendet ein zentraler Dienstleister den Sachkundenachweis im Scheckkartenformat.

Oktober bis November 2024
Sachkundelehrgang Pflanzenschutz

für künftige Anwender mit Betriebssitz im Dienstgebiet der ÄELF Bamberg und Coburg-Kulmbach
Den Nachweis der Sachkunde im Pflanzenschutz besitzt automatisch jede Person, die mindestens eine abgeschlossene Ausbildung in den Berufen Landwirt, Gärtner oder Forstwirt hat. Alle Übrigen, die Pflanzenschutzmittel anwenden wollen, können die Sachkunde nur über eine gesonderte Sachkundeprüfung erwerben.
Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg und Coburg-Kulmbach bieten deshalb für künftige Anwender von Pflanzenschutzmitteln, deren Betriebssitz im Dienstgebiet der beiden Ämter liegt, auch 2024 wieder einen Lehrgang zum Erlangen des Sachkundenachweises im Pflanzenschutz mit anschließender Prüfung an.
  • Der Vorbereitungskurs umfasst insgesamt vier Online-Theorieabende jeweils ab 19:00 Uhr sowie einen Praxistag und endet mit einer theoretischen und praktischen Prüfung.
  • Beginn ist Mitte Oktober 2024, die Prüfung erfolgt ab Mitte November 2024.
  • Die Anmeldung ist bis 01. Oktober 2024 möglich und erfolgt ausschließlich online über nachfolgendem Link.
  • Alle angemeldeten Personen erhalten nach Anmeldeschluss eine schriftliche Einladung mit genauem Programmablauf.

Ansprechpartner

Michael Funk
AELF Coburg-Kulmbach
Goethestraße 6
96450 Coburg
Telefon: 09561 769-1122
Fax: 09561 769-1104
E-Mail: poststelle@aelf-ck.bayern.de

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln / Beratung zum Pflanzenschutz

Das regional zuständige AELF bearbeitet die Anträge zur Ausstellung des Sachkundenachweises für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln / Beratung zum Pflanzenschutz.

Abgabe von Pflanzenschutzmitteln

Die Antragsbearbeitung zur Ausstellung des Sachkundenachweises für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln erfolgt durch die überregional zuständigen Sachgebiete L2.3P Landnutzung der ÄELF.

Das Sachgebiet L2.3P Landnutzung am AELF Bayreuth-Münchberg ist zuständig für den Regierungsbezirk Oberfranken.

    Anwendung und Abgabe von Pflanzenschutzmitteln

    Antragssteller, die aufgrund ihrer Zeugnisse oder Nachweise beide Sachkundeberechtigungen beantragen können, reichen den Antrag bei dem für den Erstwohnsitz zuständigen AELF ein.

    Fortbildung

    Das Pflanzenschutzgesetz verpflichtet sachkundige Personen, sich regelmäßig fortzubilden.

    Fortbildung im Pflanzenschutz - Institut für Pflanzenschutz der LfL Externer Link